Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Fassung Februar 2018)

  1. Gültigkeit.

    Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Angebote und Aufträge verbindlich. Abweichungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen von Bestellern können wir nicht anerkennen auch wenn wir nicht widersprechen. Der Besteller erkennt durch die Erteilung seines mündlichen oder schriftlichen Auftrages unsere Bedingungen an. Unverschuldete Ereignisse und Fälle höherer Gewalt entbinden uns von eingegangenen Verpflichtungen.

  2. Angebote und Aufträge.

    Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet uns nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Bedingungen. Etwaige Abmachungen mit Vertretern werden erst gültig, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Nebenabsprachen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
    Muster werden grundsätzlich nur gegen Bezahlung geliefert.

  3. Preise.

    Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend und gelten für Lieferungen ab Werk (EXW) ohne Verpackung. Eine Änderung vereinbarter Preise behalten wir uns vor, insbesondere dann, wenn nach der Auftragsannahme allgemeine Preis- oder Lohnerhöhungen, oder Erhöhungen der öffentlichen Abgaben eintreten. Widerspricht der Besteller der Preisänderung innerhalb einer Woche nach Empfang der Mitteilung, haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind weitere Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

  4. Lieferung.

    Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart ist. Falls nicht anders vereinbart erfolgen die Lieferungen auf Rechnung des Empfängers. Wir liefern auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Wir behalten uns vor, nur Aufträge ab einem Mindestbestellwert von EUR 250,00 anzunehmen. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Werk (EXW). Alle Kosten für die Transport-Verpackung und den Transport selbst werden in Rechnung gestellt.

  5. Lieferzeit.

    Unsere genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wird ein je nach Beschäftigungslage für uns unverbindlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Verzögert sich die Auftragsabwicklung durch Verschulden des Auftraggebers, werden wir von unseren Lieferterminen entbunden. Schafft der Käufer nicht unverzüglich Abhilfe, können wir Ersatz von Mehraufwendungen verlangen oder nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

  6. Zahlung.

    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungseingang innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2%. Lohnarbeit ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug zu bezahlen.
    Erstaufträge von Neukunden liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Alle Zahlungen sind kostenfrei an uns zu leisten, Kosten des Geldverkehrs werden nicht akzeptiert.
    Bei verspätetem Zahlungseingang sind wir berechtigt, 5% Zinsen über dem Landeszentralbankdiskont zu verlangen, ohne dass es einer formellen In- Verzug-Setzung bedarf.
    Zahlungen mittels Wechsel sind auch innerhalb von 8 Tagen vom Skontoabzug ausgeschlossen und unterliegen vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlungseingang. Diskont- und Bankspesen, sowie etwaige darauf erhobene Steuern gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung.
    Bei Akkreditiven trägt der Akkreditivsteller die Eröffnungsprovision und die Dokumenten-Aufnahmeprovision. Die bei Inkassi- und Clean-Payment-Zahlungen im Lande des Käufers entsprechenden Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
    Sollten wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit eines Kunden erhalten, so sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlungen bis in Höhe der Auftragssumme zu verlangen oder unter Ausschluss von Entschädigungsansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten.

  7. Schutzrechte.

    An allen Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Falls wir nach Abbildung, Zeichnung, Spezifikation, Muster oder ähnlichem des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen, sowie auch das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

  8. Eigentumsvorbehalt.

    Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware trägt während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts der Käufer. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir nach schriftlicher Aufforderung unseres Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

    Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Mit der Auftragserteilung tritt der Kunde im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware seine Forderungen gegenüber dem Erwerber an uns ab. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände wird vereinbart, dass die neue Sache bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung in unser Eigentum übergeht.

    Bei Pfändungen, Beschlagnahme, behördlichen Verfügungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
    Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden zur Leistung gesetzten angemessenen Zahlungsfrist, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

  9. Gewährleistung bei Mängel.

    Die Gewährleistungsrechte des Kunden im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
    Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Sache bei Lieferung.
    Ausgenommen davon sind spätere Schäden aufgrund normaler Alterung, Abnutzung oder unsachgemäßem Gebrauch.
    Für sonstige Schäden unseres Vertragspartners haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruht. Haben wir den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur dann, wenn es sich um wesentliche Vertragspflichten handelt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
    Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten in jedem Fall auch für Folgeschäden.
    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    Kostenpflichtige Rücksendungen sind auf dem kostengünstigsten Transportweg abzuwickeln und bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

  10. Sonderanfertigungen.

    Für Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Aufträge über Sonderanfertigungen können nicht zurückgezogen werden. Dies gilt ebenso für serienmäßig hergestellte Artikel, wenn sie mit einem Sonderzeichen oder einer Sonderbeschriftung bestellt wurden.

  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand.

    Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, auch aus Wechsel und Schecks sowie bei urheberrechtlichen Streitfragen ist für beide Vertragsteile Iserlohn. Gerichtsstand für alle sich ergebenen Streitfälle ist das für Iserlohn zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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